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AGB | Anreisetipps | Guide Prestige
Allgemeine Geschäftsbedingungen1. TeilnehmerDie Programmangebote sind offen für alle, gegen die keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Ergänzend wirken die Teilnahmevoraussetzungen, wie sie auf den verschiedenen Ausschreibungen und Detailinfos abgedruckt sind. Wir setzen allerdings ein angemessenes Maß an Teamgeist und Belastbarkeit voraus. 2. Anmeldung und VertragsabschlußDie Anmeldung erfolgt grundsätzlich schriftlich mit dem entsprechenden Formular (oder per Email). Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter in Form einer Anmeldebestätigung zustande. Mit der Anmeldung werden die Geschäftsbedingungen anerkannt. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird die Abweichung für den Kunden und den Veranstalter verbindlich, wenn in der Bestätigung auf eine Rücktrittsmöglichkeit hingewiesen ist, und der Kunde innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Bestätigungen hiervon keinen Gebrauch macht. Erfolgt von Seiten des Kunden keine Reaktion, gilt die Abweichung als akzeptiert. Die Programmunterlagen werden Kunden spätestens eine Woche vor Antritt zugeschickt. 3. LeistungenFür den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen sowie die Angaben in der Anmeldebestätigung und den Detailinfos verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter. 4. BezahlungNach Erhalt der Anmeldebestätigung ist bei allen Programmangeboten eine Anzahlung von mindestens 10 % des Reisepreises, oder der, in der Rechnung abgedruckte Betrag, innerhalb von 8 Tagen fällig. Die Restsumme muß unaufgefordert 3 Wochen vor Reiseantritt auf unseren Konten eingegangen sein. Sollte der Preis vor Antritt nicht bezahlt sein, so behalten wir uns vor, vom Vertrag zurückzutreten und die entsprechenden Rücktrittsgebühren zu verlangen. Bei kurzfristigen Buchungen unter 30 Tagen vor Antritt, ist vom Kunden sofort nach der Buchung der volle Preis zu entrichten. Sollten zusätzlich weitere Kosten (Telefon, Fax usw.) entstehen, gehen diese zu Lasten des Kunden. 5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung und Ersatzperson Der Kunden kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn
von der gebuchten Veranstaltung zurücktreten. Maßgeblich
ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim
Veranstalter. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, oder tritt er,
ohne vom Vertrag zurückzutreten die Reise nicht an, so kann der
Veranstalter vom Kunden eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung
der gewöhnlich ersparten Aufwendungen verlangen. Dem Veranstalter
steht es frei, die konkret berechnete Entschädigung oder die nachfolgend
aufgeführten pauschalierten Gebühren zu verlangen. Für
langfristige Rücktritte von der Festanmeldung (bis 60 Tage vor
Veranstaltungsbeginn) wird eine Rücktrittsgebühr von mind.
50 Euro pro Person berechnet. Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Termins,
Ziels, der Art der Beförderung oder der Unterkunft), die auf Wunsch
des Kunden nach Abschluß des Vertrages erfolgen, gelten als Rücktritt
mit nachfolgender Neuanmeldung. Rücktrittsgebühren werden
bis 14 Tage vor Antritt nicht erhoben, wenn für den zurückgetretenen
Teilnehmer eine Ersatzperson gestellt wird, vorausgesetzt, diese Person
entspricht den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Veranstaltung
und es stehen dem keine gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften
der Zielländer entgegen. 6. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter Der Veranstalter kann bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl 7. Haftung des Veranstalters Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht
eines ordentlichen Kaufmanns für 8. Beschränkte HaftungDie Haftung des Veranstalters -gleich aus welchem Rechtsgrund- ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Veranstaltungspreises beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter oder einem Leistungsträger herbeigeführt wird, oder soweit der Veranstalter für einen Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträger verantwortlich ist. Wird eine Veranstaltung von einem anderen Leistungsträger durchgeführt, so haftet dieser im Rahmen seiner Reisebedingungen, es sei denn, daß auftretende Leistungsstörungen auf einem schuldhaften Verhalten im Zuge der Vermittlung beruhen. 9. MitwirkungspflichtDer Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen. Beanstandungen sind beim Leistungsträger schriftlich anzuzeigen. Die Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Ansprüche verjähren 6 Monate nach Reiseende. 10. Paß-, Visa-, Zoll-, Gesundheits- und DevisenvorschriftenDer Kunde ist für die Einhaltung obiger Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile aus der Nichtbefolgung gehen zu seinen Lasten. Durch seine Anmeldung versichert der Kunde, daß ärztlicherseits keine Bedenken gegen seine Teilnahme an der Reise und den jeweiligen sportlichen Aktivitäten bestehen. 11. Gesetzliche BestimmungenIm übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes 651a ff BGB. 12. Unwirksamkeit einzelner BestimmungenDie Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Veranstaltungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. 13. GerichtsstandGerichtsstand für beide Vertragspartner ist Aschaffenburg. 14. Sonstiges Die vorstehend genannten
Bedingungen gelten als für den Geschäftsverkehr verbindlich,
vom Kunden anerkannt, soweit nichts Abeichendes schriftlich vereinbart
wird.
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