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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Teilnehmer
Die Programmangebote sind offen für alle, gegen die keine gesundheitlichen
Bedenken bestehen. Ergänzend wirken die Teilnahmevoraussetzungen, wie
sie auf den verschiedenen Ausschreibungen und Detailinfos abgedruckt sind.
Wir setzen allerdings ein angemessenes Maß an Teamgeist und Belastbarkeit
voraus.
2. Anmeldung und Vertragsabschluß
Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich schriftlich mit dem entsprechenden
Formular (oder per Email). Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den
Veranstalter in Form einer Anmeldebestätigung zustande. Mit der Anmeldung
werden die Geschäftsbedingungen anerkannt. Weicht der Inhalt der Bestätigung
vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird die Abweichung für den Kunden und
den Veranstalter verbindlich, wenn in der Bestätigung auf eine Rücktrittsmöglichkeit
hingewiesen ist, und der Kunde innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der
Bestätigungen hiervon keinen Gebrauch macht. Erfolgt von Seiten des Kunden
keine Reaktion, gilt die Abweichung als akzeptiert. Die Programmunterlagen
werden Kunden spätestens eine Woche vor Antritt zugeschickt.
3. Leistungen
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen
sowie die Angaben in der Anmeldebestätigung und den Detailinfos verbindlich.
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern, bedürfen
der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.
4. Bezahlung
Nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist bei allen Programmangeboten eine
Anzahlung von mindestens 10 % des Reisepreises, oder der, in der Rechnung
abgedruckte Betrag, innerhalb von 8 Tagen fällig. Die Restsumme muß unaufgefordert
3 Wochen vor Reiseantritt auf unseren Konten eingegangen sein. Sollte
der Preis vor Antritt nicht bezahlt sein, so behalten wir uns vor, vom
Vertrag zurückzutreten. und die entsprechenden Rücktrittsgebühren zu verlangen.
Bei kurzfristigen Buchungen unter 30 Tagen vor Antritt, ist vom Kunden
sofort nach der Buchung der volle Preis zu entrichten. Sollten zusätzlich
weitere Kosten (Telefon, Fax usw.) entstehen, gehen diese zu Lasten des
Kunden.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung und Ersatzperson
Der Kunden kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der gebuchten Veranstaltung
zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung
beim Veranstalter. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, oder tritt er,
ohne vom Vertrag zurückzutreten die Reise nicht an, so kann der Veranstalter
vom Kunden eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich
ersparten Aufwendungen verlangen. Dem Veranstalter steht es frei, die
konkret berechnete Entschädigung oder die nachfolgend aufgeführten pauschalierten
Gebühren zu verlangen. Für langfristige Rücktritte von der Festanmeldung
(bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn) wird eine Rücktrittsgebühr von
mind. 100 DM pro Person berechnet.
Für kurzfristigere Annulierungen gelten folgende Gebühren pro Person:
59 - 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn bis zu 25 %;
29 - 22 Tage vor Veranstaltungsbeginn bis zu 50 %;
21 - 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn bis zu 90 %,
bei Nichtantritt der Veranstaltung bis zu 100 % des Veranstaltungspreises.
Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Termins, Ziels, der Art der
Beförderung oder der Unterkunft), die auf Wunsch des Kunden nach Abschluß
des Vertrages erfolgen, gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung.
Rücktrittsgebühren werden bis 14 Tage vor Antritt nicht erhoben, wenn
für den zurückgetretenen Teilnehmer eine Ersatzperson gestellt wird, vorausgesetzt,
diese Person entspricht den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die
Veranstaltung und es stehen dem keine gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften
der Zielländer entgegen.
Bei eigener Anreise ist der Teilnehmer selbst dafür verantwortlich, zu
dem in der Anmeldebestätigung genannten Ort und Zeitpunkt bereitzustehen.
Tritt er nicht vereinbarungsgemäß an, so hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung
des Reisepreises.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
< Der Veranstalter kann bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl
-bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung
ist dem Kunden unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten
Veranstaltungspreis zurück. Ein weitergehender Anspruch ist ausgeschlossen.
-den betroffenen Teilnehmern ein neues Angebot, basierend auf die verminderte
Gruppengröße, unterbreiten.
Der Veranstalter kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen,
wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch
den Veranstalter nachhaltig stört oder wenn er in solchem Maße vertragswidrig
handelt, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Der Veranstalter behält diesbezüglich den Anspruch auf den vollen Reisepreis.
Bei vorzeitiger Abreise entstehende Kosten gehen voll zu Lasten des Kunden.
Nimmt der Kunde die Reiseleistungen nicht in Anspruch, erfolgt keine Rückerstattung
des Reisepreises.
7. Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmanns für
-die gewissenhafte Veranstaltungsvorbereitung,
-die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
-die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung,
-die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Veranstaltungsleistungen,
entsprechend der Ortsüblichkeit des jeweiligen Ziellandes und -ortes.
Soll die Ortsüblichkeit (z. B. bezüglich Unterkunft, Verpflegung, Beförderungsmittel
etc.) maßgeblich sein, so hat dies in der Veranstaltungsbeschreibung oder
durch gesonderte Hinweise hervorgehoben zu werden. Wie bereits Eingangs
erwähnt, sind die meisten, der vom Veranstalter angebotenen Veranstaltungen
keine Pauschalveranstaltungen im herkömmlichen Sinne. Diese Tatsache beinhaltet
unvermeidbar bestimmte Risiken. Soweit aus diesen Risiken und ohne Verschulden
des Veranstalters Leistungsstörungen entstehen, gilt jegliche Haftung
des Veranstalters als ausgeschlossen. Insbesondere kann keine Haftung
übernommen werden für Unfälle, wie sie in der Luftfahrt, bei Benutzung
diverser Geländefahrzeuge, LKW's, Autos, Minibusse, Mountain Bikes, Schlauchboote,
Hydrospeeds, bei Fußmärschen, schwimmend, kletternd, mit Gleitschirmen,
Fähren, auf Hänge- oder sonstigen Brücken, Hochseilparcours, in Canyons,
im Gebirge, auf Bogenschießplätzen (fest und mobil) oder ähnlich vorkommen
können.
-die ihm anvertrauten Teilnehmer im Rahmen der Aufsichtspflicht, sofern
es sich um Jugendliche unter 18 Jahren handelt. Für Teilnehmer über 18
Jahre erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr.
8. Beschränkte Haftung
Die Haftung des Veranstalters -gleich aus welchem Rechtsgrund- ist insgesamt
auf die Höhe des dreifachen Veranstaltungspreises beschränkt, soweit ein
Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den
Veranstalter oder einem Leistungsträger herbeigeführt wird, oder soweit
der Veranstalter für einen Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträger verantwortlich ist. Wird eine Veranstaltung
von einem anderen Leistungsträger durchgeführt, so haftet dieser im Rahmen
seiner Reisebedingungen, es sei denn, daß auftretende Leistungsstörungen
auf einem schuldhaften Verhalten im Zuge der Vermittlung beruhen.
9. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen,
alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung
beizutragen. Beanstandungen sind beim Leistungsträger schriftlich anzuzeigen.
Die Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Ansprüche verjähren
6 Monate nach Reiseende.
10. Paß-, Visa-, Zoll-, Gesundheits- und Devisenvorschriften
Der Kunde ist für die Einhaltung obiger Vorschriften selbst verantwortlich.
Alle Nachteile aus der Nichtbefolgung gehen zu seinen Lasten. Durch seine
Anmeldung versichert der Kunde, daß ärztlicherseits keine Bedenken gegen
seine Teilnahme an der Reise und den jeweiligen sportlichen Aktivitäten
bestehen.
11. Gesetzliche Bestimmungen
Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften
des Reisevertragsgesetzes 651a ff BGB.
12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Veranstaltungsvertrages hat
nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
13. Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Aschaffenburg.
14. Sonstiges
Die vorstehend genannten Bedingungen gelten als für den Geschäftsverkehr
verbindlich, vom Kunden anerkannt, soweit nichts Abeichendes schriftlich
vereinbart wird.
Wir empfehlen den Abschluß einer Reiseunfall-, Rücktritt-, Kranken-, Haftpflicht-
und Gepäckversicherung.
Änderungen im Programmverlauf durch Wetter sind -zur Sicherheit des Kunden-
nicht auszuschließen. Sie werden vom Programmverantwortlichen vor entschieden.
Entschädigungen sind hierfür nicht zu gewähren.
Die bei bestimmten Aktivitäten nötigen Lizenzen sind vor Antritt vorzuweisen.
Die Teilnehmer haften voll für aus Unachtsamkeit, Leichtsinn und Vorsatz
entstanden Schäden.
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